Barrierefreiheits­stärkungsgesetz (BFSG): Ihre Website vorbereiten

Barrierefreiheits­­stärkungsgesetz (BFSG): Alles, was Sie wissen müssen, um Ihre Website vorzubereiten

Mit dem Barrierefreiheits­­stärkungsgesetz (BFSG) und der dazugehörigen Verordnung (BFSGV) wird der European Accessibility Act (EAA) in Deutschland umgesetzt. Ab dem 28.06.2025 müssen alle neuen Produkte und Dienstleistungen, einschließlich Webshops, barrierefrei gestaltet sein.

Für wen gilt das BFSG?

Das BFSG betrifft Hersteller, Händler, Importeure und Dienstleistungserbringer. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro.

Welche Produkte und Dienstleistungen sind betroffen?

Das Gesetz gilt für:

  • Hardwaresysteme
  • Selbstbedienungsterminals
  • Verbraucherendgeräte für Telekommunikationsdienste
  • E-Book-Lesegeräte

Dienstleistungen wie:

  • Telekommunikationsdienste
  • Elemente von Personenbeförderungsdiensten
  • Bankdienstleistungen
  • E-Books
  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr

müssen ebenfalls barrierefrei sein.

Warum sollten Sie Ihre Website barrierefrei gestalten?

Die barrierefreie Gestaltung Ihrer Website ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern bringt auch zahlreiche Vorteile für Ihr Unternehmen mit sich. Eine barrierefreie Website:

  1. Erhöht Ihre Reichweite: Menschen mit Behinderungen machen einen signifikanten Anteil der Bevölkerung aus. Durch Barrierefreiheit können Sie diese Zielgruppe direkt ansprechen und Ihre Reichweite erhöhen.
  2. Verbessert das Nutzererlebnis: Eine barrierefreie Website ist oft auch benutzerfreundlicher für alle Besucher. Verbesserte Navigation und verständlichere Inhalte sorgen für eine positive Nutzererfahrung.
  3. Stärkt Ihre Markenwahrnehmung: Unternehmen, die auf Inklusion setzen, werden als sozial verantwortlich wahrgenommen, was das Markenimage stärkt und Vertrauen bei den Kunden aufbaut.
  4. Verringert rechtliche Risiken: Indem Sie Ihre Website gemäß den gesetzlichen Anforderungen barrierefrei gestalten, minimieren Sie das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und möglichen Bußgeldern.

Was bedeutet barrierefreie Nutzung?

Webseiten und Online-Dienste müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Menschen genutzt werden können, unabhängig von ihren Einschränkungen (motorisch, visuell, auditiv, kognitiv).

Wie können Sie Ihre Website barrierefrei gestalten?

  • Evaluieren Sie Ihre aktuelle Website auf Barrieren.
  • Implementieren Sie Änderungen gemäß den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).
  • Holen Sie Nutzerfeedback ein.
  • Nutzen Sie Tools wie WAVE, Google Lighthouse und IBM Accessibility Checker.

Welche Hilfsmittel können Ihnen helfen?

  • Leichte Sprache für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen.
  • Gebärdensprachvideos für gehörlose Personen.
  • Automatische Bildbeschreibungen mit KI.
  • Overlay-Tools und ihre Grenzen: Overlay-Tools können die Barrierefreiheit nicht vollständig gewährleisten und werden kritisch gesehen. Sie sollten nur ergänzend und nicht als alleinige Lösung genutzt werden.

Hilfe benötigt?

brot & salz bietet einen umfassenden Barrierefreiheitscheck für Ihre bestehende Website an. Wir überprüfen Webseiten auf bestehende Barrieren und geben konkrete Handlungsempfehlungen zur Verbesserung. Damit stellen wir sicher, dass Ihre Online-Präsenz den gesetzlichen Anforderungen entspricht und für alle Nutzer zugänglich ist.

Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um Ihre Website zukunftssicher zu gestalten!